Über uns
AWO in NRW
TV AWO NRW
Übergangs-TV
Entgeltordnung
Betriebsräte
Tarifrecht
Streikrecht
Archiv
Links
Downloads
An- und Abmeldung
Nutzungshinweise
Impressum
Datenschutzerklärung

Tage seit
Beginn der
Tarifrunde 2021:

1182
Die Zeit war reif für eine Erneuerung. Mit dem Aufbau einer neuen Homepage wird sich diese alte Website Stück für Stück von Euch verabschieden.
Informationen zum Stichwort "Eingruppierung und Entgeltordnung"


In welcher Entgeltgruppe oder Entgeltstufe Beschäftigte eingruppiert wird, richtet sich danach, für welche Tätigkeit sie eingestellt oder in welche andere Tätigkeit sie vesetzt werden. Für die Beurteilung der Wertigkeit einer Tätigkeiten sind die Tätigkeitsmerkmale des alten BMT-AW II heranzuziehen. Aus diesen geht die entsprechende Vergütungs- bzw. Lohngruppe und die früher üblichen Aufstiege in höhere Vergütungs- bzw. Lohngruppen hervor. Anschließend sind die ermittelten Vergütungs- bzw. Lohngruppen einer Entgeltgruppe des neuen TV AWO NRW zuzuordnen. Steht die Entgeltgruppe fest, stellt sich die Frage, in welche Entgeltstufe Beschäftigte eingestuft werden. Bei der Entscheidung über die richtige Entgeltgruppe und die richtige Entgeltstufe hat der Betriebsrat - falls es einen gibt - hat der Betriebsrat ein gehöriges Wörtchen mitzureden.
Hier findet ihr Informationen über die Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und über die Überprüfung der Entgeltgruppe und Entgeltstufe.....

Solange keine Tätigkeitsmerkmale im Rahmen des TV AWO NRW vereinbart sind, gelten die
Tätigkeitsmerkmale des alten Tarifvertrages BMT-AW II.

Die dabei ermittelte Vergütungsgruppe bzw. Lohngruppe wird anschließend der Entgeltgruppe des aktuellen Tarifvertrages TV AWO NRW zugeordnet:
Tabelle über die Zuordnung für neu eingestellte Beschäftigte....

Wenn feststeht, in welcher Entgeltgruppe und Entgeltstufe ein Beschäftigter eingruppiert ist, kann die Höhe des Entgeltes der jeweils gültigen Entgelttabelle entnommen werden.
aktuelle Tabelle mit den Entgelten aller Entgeltgruppen und deren Stufen....

Bei der Eingruppierung von Beschäftigten in Verwaltungen und Geschäftsstellen sowie für Hausmeister sind sicherlich die Hinweise der ÖTV (Vorgängerorganisation der Gewerkschaft ver.di) aus dem ÖTV-Report 4/1994 zu den entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen des BMT-AW II sehr hilfreich:
Verwaltungen und Geschäftsstellen....
Hausmeister/innen....

 

Betreuungsassistenten bzw. -assistentinnen sind als "Helfer im Sozial- und Erziehungsdienst" nicht in die Entgeltgruppe 2 sondern in Entgeltgruppe 3 einzugruppieren. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf lehnte es am 23.09.2016 ab, die fehlende Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung einer Betreuungsassistentin zu ersetzen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Betreuungsassistenten bzw. -assistentinnen weder nach Entgeltgruppe 2 noch Entgeltgruppe Kr 3a sondern nach Entgeltgruppe 3 einzugruppieren seien, da sie mit ihrer 160stündigen Qualifizierung als Beschäftigte im sozialen Dienst über eine förderliche Ausbildung verfügen würden.
Das Urteil hat Auswirkungen auf alle AWO-Beschäftigten, die als "Helfer im Sozial- und Erziehungsdienst" tätig sind und für ihre Tätigkeit eine Qualifizierungsmaßnahme absolvieren müssen.

Download des Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf zur Eingruppierung von Betreuungskräften vom 23.09.2016....
Downlaod eines Mustervordrucks für "Helfer/innen im Sozial- und Erziehungsdienst mit förderlicher Ausbildung" zur Beantragung der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3.....

 

Etliche Helfer/innen im Pflegedienst, die über eine förderliche Ausbildung verfügen, sind fälschlicherweise nicht in der Entgeltgruppe Kr 4a sondern in der Entgeltgruppe Kr 3a eingruppiert. Dies hängt damit zusammen, dass der Begriff der förderlichen Ausbildung - wie schon bei den Helfern bzw. Helferinnen im Sozial- und Erziehungsdienst - falsch interpretiert wird.
Dabei hat das Bundesarbeitsgericht schon in einem Urteil vom 18.06.1997 diesen Begriff „förderliche Ausbildung“ definiert.

Gemäß dem „Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale Teil 2“ (BMT AW II) sind Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschlussprüfung bei entspre­chender Tätigkeit in die Vergütungsgruppe KrT II Fallgruppe 2 einzugruppieren. In der dazugehörigen Erläuterung heißt es: „Dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen auch Angestellte als Helfer ohne Ausbildung im sozial- und pflegerischen Dienst mit einer für ihre Tätigkeit förderlichen Ausbildung.“ Gemäß der „Kr-Anwendungstabelle für den Pflegedienst" des TV AWO NRW sind solche Pflegehelfer/innen mit förderlicher Ausbildung der Entgeltgruppe Kr 4a zuzuordnen.

Download des Urteils des Bundesarbeitsgerichtetes vom 18.06.1997....

Download eines Vordruckes für die Beantragung der Eingruppierung in die Entgeltgruppe Kr 4a....

Download einer Information des Gesamtbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.V. (einschl. eines Musterantrages für die Beschäftigten dieses AWO-Unternehmens)....


Was tun, wenn das Entgelt der AWO zum Leben nicht reicht? ver.di-Information über ergänzende Sozialleistungen....


In einer Niederschrifterklärung der Arbeitgeberseite zu § 17 heißt es: "Die Arbeitgeberseite beabsichtigt im Rahmen der Verhandlungen über die neue Entgeltordnung die Eingruppierungsgrundsätze für nicht examiniertes Personal in der Pflege erneut zur Verhandlung zu stellen." Ziel der AWO ist es, die Entgelte für Altenpflegehelfer(innen) und Pflegehelfer(innen) ähnlich wie die Entgelte im hauswirtschaftlichen Bereich abzusenken. Dies wurde auch schon im Geltungsbereich des TVöD durch die Soziale-Betriebe-Köln gGmbH versucht.
Standpunkt der Bundesregierung....


Dabei hat sich die Konkurrenzsituation auf Kosten der tarifgebundenen Pflegeheime durch
ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 29.01.09 zur Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung eines Pflegeheims grundsätzlich geändert. Die Einhaltung der Tarifbindung und die Zahlung ortsüblicher Gehälter ist dabei immer als wirtschaftlich angemessen zu werten, so ein wichtiger Orientierungssatz aus dieser Entscheidung.
Download der ver.di-Infopost Altenpflege Nr. 88/2009….





Umfragen
Keine aktiven Umfragen vorhanden.

Umfragen anzeigen

Die aktuellste Neuigkeit
Kann keine aktuellen News für Ihren Zugriffslevel finden.

Die neusten 5 Neuigkeiten

Top Downloads
1. aktuelleEntgelte.pdf (86069)
2. Entgeltordnung.pdf (44671)
3. Antrag_Krankengeldzuschuss.pdf (27548)
4. Krankengeldzuschuss.pdf (19390)
5. LeiharbeitEssen.pdf (11575)