Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Eingruppierung
Wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates zu personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 BetrVG (Einstellung, Versetzung, Eingruppierung), gemäß § 101 BetrVG (vorläufige Maßnahme), gemäß § 102 BetrVG (Kündigung) oder gemäß § 103 BetrVG (fristlose Kündigung oder Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes) haben möchte, muss er dies ausdrücklich beim Betriesrat beantragen. Zu diesem Zweck verwenden zahlreiche Unternehmen der AWO in NRW eine sog. Personelle Beschäftigungs-Veränderungsanzeige als Vordruck. Dort, wo es keinen solchen Vordrucke gibt oder der alte Vordruck erneuert werden soll, kann der Betriebsrat einen solchen vereinbaren. Mustervordruck einer Personellen Beschäftigungs-Veränderungsanzeige....
Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Eingruppierung der Beschäftigten. Er muss dazu über die konkreten Tätigkeiten, die Eingruppierung gemäß den Tätigkeitsmerkmalen des BMT-AW II und die Überleitung in eine Entgeltgruppe und Entgeltstufe gemäß TV AWO NRW informiert werden. Information des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen zur Mitbestimmung der Betriebsräte bei der Eingruppierung und Einstufung gemäß TV AWO NRW i.V.m. BMT-AW II….
Ist der Betriebsrat der Auffassung, dass Beschäftigte - z.B. im Zusammenhang mit ihrer Einstellung oder Versetzung - in eine höhere Entgeltgruppe oder eine höhere Entgeltstufe gehören, ist ein Konflikt mit dem Arbeitgeber sehr häufig vorprogrammiert. In einem solchen Fall kann der Betriebsrat die Rechte des Betriebsverfassungsgesetzes ausschöpfen, um die richtige Eingruppierung zu erreichen.
Download der ver.di-Präsentation über die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrates bei der Eingruppierung....
Download der ver.di-Präsentation zur Überprüfung einer vom Arbeitgeber beantragten Entgeltgruppe....
Download der ver.di-Präsentation zur Überprüfung einer vom Arbeitgeber beantragten Entgeltstufe....
weitere Informationen zur Entgeltordung und Eingruppierung in tarifabhängigen Unternehmen der AWO in NRW....
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