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Tarifrecht
Seit Jahren werden in vielen Tarifverträgen sogenannte Differenzierungsklauseln vereinbart. Diese regeln zusätzliche Leistungen (Bonusregelungen) ausschließlich für die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft. Bisher war strittig, ob und in welchem Rahmen solche Regelungen rechtens sind. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 18.03.2009 gegen eine AWO-Beschäftigte, die nicht Mitglied der Gewerkschaft ver.di ist, dazu eine Entscheidung getroffen. Zulässigkeit von Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder in Tarifverträgen....
Nach einem Tarifabschluss rechnen erst einmal alle nach, was der Abschluss tatsächlich bringt. Dies wird anhand der Berechnung mit der Westrick-Formel sichtbar. Die Formel geht davon aus, dass in der Regel Tarife für ein Jahr abgeschlossen werden, wenn doch länger, so sich eine langfristige Absenkung ergibt. Mit der Westrick-Formel können daher auch Tarifabschlüsse mit unterschiedlichen Laufzeiten vergleichbar gemacht werden. Mehr zur Westrick-Formel….
Gekündigte Tarifverträge gelten im Rahmen der Nachwirkung für alle Beschäftigten, die bis zum Ende der Kündigungsfrist eingestellt worden waren, in der Regel weiter. Dies gilt gemäß der Regelung im Tarifvertrag in erster Linie für die Mitglieder der abschließenen Gewerkschaft. Erst recht dann, wenn Arbeitgeber neue Tarifverträge mit einer anderen Organisation, wie z.B. dem CGB oder dem DHV, einen schlechteren Tarifvertrag abschließen oder über Änderungskündigungen neue Arbeitsverträge durchzusetzen versuchen. Auch nach Ausgründung in eine GmbH kann sich die Lage ändern. Download einer ver.di-Präsentation zum Tarifvertragsrecht vom 04.09.2002.... Download eines Rechtsgutachtens der Gewerkschaft ver.di zu den Rechtsfolgen der Nachwirkung vom 15.04.2004.... Folgen und Dauer eines nachwirkenden Tarifvertrages….
Mit einer Klage durch alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit erreichte der AWO-Bundesverband, dass die Gewerkschaft ver.di dem Tarifabschluss zum gesenkten Weihnachtsgeld zustimmen musste. Daraufhin mussten die Beschäftigte, die für 2004 ein 100%iges Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen hatten, die Differenz an den Arbeitgeber zurück zahlen. Das Bundesarbeitsgericht traf am 05.07.2006 folgende Entscheidungen, die auch für die zukünftige Tarifpolitik von Bedeutung ist: 1. Eine Einigung zwischen Tarifvertragsparteien kann ein zivilrechtlicher Vorvertrag sein, der bei hinreichender Bestimmtheit zum Abschluss eines Tarifvertrages verpflichtet. 2. Ein schützenswertes Vertrauen in eine bestehende Rechtslage setzt deren Kenntnis voraus; ein Tarifvertrag kann deshalb im Einzelfall rückwirkend in bereits entstandene Ansprüche eingreifen, wenn zum Zeitpunkt des (objektiven) Entstehens des Anspruchs kein Tarifunterworfener (subjektiv) von der Anspruchsentstehung ausgegangen ist und unverzüglich nach "Entdecken" der objektiven Rechtslage deren Grundlage für alle Tarifunterworfenen erkennbar in Zweifel gezogen und die maßgeblichen Schritte zu einer rückwirkenden Änderung dieser Rechtslage eingeleitet worden sind. Download des BAG-Urteils….
Immer wieder wurde in der Vergangenheit das Besserstellungsverbot im Rahmen des Haushaltsrechtes der öffentlichen Hand gegen tarifliche Regelungen in anderen Bereichen als dem Öffentlichen Dienst ins Feld geführt. So sind z.B. die besseren Arbeitszeiten bei der AWO gegenüber den Arbeitszeiten bei den Bundesländern Gegenstand des derzeitigen Tarifkonfliktes bei der AWO. Inzwischen belegen mehrere Gutachten, dass das Besserstellungsverbot keine Rechtsgrundlage zum Eingriff in kollektivrechtliche (z.B. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen) sowie individualvertragliche (z.B. Arbeitsverträge) Vereinbarungen darstellt. In einer Antwort der Bundesregierung vom 06.02.2007 auf eine Anfrage von einzelnen SPD-Abgeordneten und der Fraktion "DieLinke" wird klargestellt, dass sich das Besserstellungsverbot nicht auf Einzelregelungen wie z.B. die wöchentliche Arbeitszeit allein sondern auf eine Gesamtabwägung aller tariflichen Leistungen bezieht. Rechtswirkung und Folgen des Besserstellungsverbotes….
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